Als gesetzlich anerkannte Ausbildungseinrichtung unterliegt der ÖAGG und damit die Fachsektion Integrative Gestalttheraie (IG) in allen Belangen den Vorgaben des Psychotherapiegesetzes. Im Psychotherapiebeirat – ein vom Ministerium einberufenes beratendes Gremium – ist die Fachsektion vertreten und hat dadurch die Möglichkeit an diversen Projekten mitzuarbeiten (z.B. Diagnostikrichtlinie, Ethikrichtlinie, Fortbildungsrichtlinie, Psychotherapiegesetz neu…).
Die Fachsektion IG wird durch die Mitgliedschaft des ÖAGG beim Österreichischen Berufsverband für Psychotherapie (ÖBVP) vertreten mit entsprechenden Möglichkeiten, bei berufspolitischen Weichenstellungen mitzuentschieden und mitzugestalten. Auf europäischer Ebene ist sie mit der EAGT (European Association for Gestalt Therapy) vernetzt und seit 2008 als Ausbildungsinstitut akkreditiert.
Die Fachsektion für Integrative Gestalttherapie ist ein im Rahmen der Statuten autonomer Teil des ÖAGG. Diese Statuten regeln die Zusammenarbeit und übergeordnete Gremienarbeit im Verein. Die Struktur der Fachsektion selbst wird durch Geschäftsordnungen (Ausbildner:innenkonferenz, Ausbildungsausschuss, Vorstand und Mitgliederversammlung), das Organisationshandbuch der Ausbildner:innenkonferenz sowie die interne Ethikrichtlinie festgelegt.
Der ÖAGG selbst ist ein Verein, dessen Mitglieder auf Vereinsebene (Mitgliederkonferenz) organisiert sind. Die Mitgliedschaft im ÖAGG ist für alle Personen möglich, die Interesse am Verein haben und die Vereinsziele unterstützen sowie für alle im Verein angebotenen Aus- und Weiterbildungen.